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Werbungskosten* Studenten,
die neben dem Studium einen Job ausüben, haben die Möglichkeit
folgende Ausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen:
- Werbungskosten: Kosten die mit dem Job
im Zusammenhang stehen:
- Werbungskostenpauschale 1.044 € oder
- auch höherer Betrag möglich (Nachweise erforderlich)
- Ausbildungskosten: Kosten, die mit dem Studium im Zusammenhang
stehen:
Höchstbetrag 920 € bzw. 1.227 €, wenn Student
auswärts untergebracht ist
Wichtig ist es alle Rechnungen und Belege
aufzuheben, um sie später beim Finanzamt gegebenenfalls
vorweisen zu können.
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Lohnsteuer
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