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STUDENTENINFOS - NEWS
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Lohnsteuer

Werbungskosten*

Studenten, die neben dem Studium einen Job ausüben, haben die Möglichkeit folgende Ausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen:

- Werbungskosten: Kosten die mit dem Job im Zusammenhang stehen:

- Werbungskostenpauschale 1.044 € oder
- auch höherer Betrag möglich (Nachweise erforderlich)
- Ausbildungskosten: Kosten, die mit dem Studium im Zusammenhang stehen:
Höchstbetrag 920 € bzw. 1.227 €, wenn Student auswärts untergebracht ist

Wichtig ist es alle Rechnungen und Belege aufzuheben, um sie später beim Finanzamt gegebenenfalls vorweisen zu können.


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