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Urlaubsanspruch*

Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Also auch Studenten haben Anspruch auf Urlaub der bezahlt wird. Die Dauer des Urlaubs sowie die Höhe des Urlaubsentgelts bei geringfügig bzw. Teilzeitbeschäftigten wird anteilig berechnet.

Hierbei werden die Arbeitstage zu den Werktagen in Beziehung gesetzt. Die tarifvertraglich geregelte wöchentliche Arbeitszeit muß mit der individuellen Wochenarbeitszeit verglichen werden. Bei einer Tätigkeit, die weniger als einen Monat dauert, besteht kein Urlaubsanspruch.

Urlaubsentgelt steht dem Mitarbeiter dann zu, wenn es tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich geregelt ist. Das Urlaubsentgelt richtet sich nach der durchschnittlichen Vergütung, die der Arbeitnehmer in den 13 Wochen vor dem Urlaub bekommen hat. Dabei werden sowohl regelmäßige als auch unregelmäßige Lohnbestandteile einbezogen. Dem geringfügig bzw. Teilzeitbeschäftigten steht ein auf die tatsächliche individuelle Arbeitszeit bezogener Urlaubsentgeltanteil zu.

Der Urlaub muß rechtzeitig vorher beim Arbeitgeber beantragt und von diesem genehmigt werden. Der Arbeitgeber sollte den Terminwunsch berücksichtigen. Allerdings kann der Arbeitgeber die Genehmigung des Urlaubs unter bestimmten Umständen verweigern. Gibt es dringende betriebliche Belange oder haben andere Mitarbeiter wegen sozial vorrangiger Urlaubswünsche einen Urlaub genehmigt bekommen, kann der Arbeitgeber den Urlaubswunsch ablehnen.

*Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr übernommen.

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