|
Urlaubsanspruch*
Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten
Urlaub. Also auch Studenten haben Anspruch auf Urlaub der
bezahlt wird. Die Dauer des Urlaubs sowie die Höhe des
Urlaubsentgelts bei geringfügig bzw. Teilzeitbeschäftigten
wird anteilig berechnet.
Hierbei werden die Arbeitstage zu den Werktagen
in Beziehung gesetzt. Die tarifvertraglich geregelte wöchentliche
Arbeitszeit muß mit der individuellen Wochenarbeitszeit
verglichen werden. Bei einer Tätigkeit, die weniger als
einen Monat dauert, besteht kein Urlaubsanspruch.
Urlaubsentgelt steht dem Mitarbeiter dann
zu, wenn es tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich geregelt
ist. Das Urlaubsentgelt richtet sich nach der durchschnittlichen
Vergütung, die der Arbeitnehmer in den 13 Wochen vor
dem Urlaub bekommen hat. Dabei werden sowohl regelmäßige
als auch unregelmäßige Lohnbestandteile einbezogen.
Dem geringfügig bzw. Teilzeitbeschäftigten steht
ein auf die tatsächliche individuelle Arbeitszeit bezogener
Urlaubsentgeltanteil zu.
Der Urlaub muß rechtzeitig vorher beim
Arbeitgeber beantragt und von diesem genehmigt werden. Der
Arbeitgeber sollte den Terminwunsch berücksichtigen.
Allerdings kann der Arbeitgeber die Genehmigung des Urlaubs
unter bestimmten Umständen verweigern. Gibt es dringende
betriebliche Belange oder haben andere Mitarbeiter wegen sozial
vorrangiger Urlaubswünsche einen Urlaub genehmigt bekommen,
kann der Arbeitgeber den Urlaubswunsch ablehnen.
*Für die inhaltliche Richtigkeit
und Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr
übernommen.
Zum nächsten Artikel >>
Überstunden
|