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Überstundenregelung*
Unter Überstunden versteht man die Arbeitszeit,
die der Beschäftigte mehr leistet als im Vertrag festgeschrieben.
Solange es keine vertragliche Regelung (Tarifvertrag,
Arbeitsvertrag) über die Ableistung von Überstunden
gibt, kann der Arbeitnehmer nicht zur Erbringung von Überstunden
verpflichtet werden. Gibt es jedoch besondere betriebliche
Umstände kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Ableistung
von Überstunden verlangen. Hierbei muß es sich
jedoch um wirkliche Ausnahmefälle handeln. Ein Arbeitgeber
kann sich nicht dauerhaft auf eine schwierige betriebliche
Situation berufen.
Umgekehrt kann auch der Arbeitnehmer nicht
fordern, Überstunden ableisten zu dürfen.
Werden Überstunden abgeleistet muß
der Arbeitgeber dem geringfügig Beschäftigten die
gleichen Zuschläge bezahlen, wie sie den Vollzeitbeschäftigten
gezahlt werden. Allerdings ist der Arbeitgeber nur verpflichtet
einen Zuschlag für Mehrarbeit zu gewähren, wenn
die Wochenarbeitszeit 48 Stunden übersteigt.
*Für die inhaltliche Richtigkeit
und Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr
übernommen.
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