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Überstundenregelung*

Unter Überstunden versteht man die Arbeitszeit, die der Beschäftigte mehr leistet als im Vertrag festgeschrieben.

Solange es keine vertragliche Regelung (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag) über die Ableistung von Überstunden gibt, kann der Arbeitnehmer nicht zur Erbringung von Überstunden verpflichtet werden. Gibt es jedoch besondere betriebliche Umstände kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Ableistung von Überstunden verlangen. Hierbei muß es sich jedoch um wirkliche Ausnahmefälle handeln. Ein Arbeitgeber kann sich nicht dauerhaft auf eine schwierige betriebliche Situation berufen.

Umgekehrt kann auch der Arbeitnehmer nicht fordern, Überstunden ableisten zu dürfen.

Werden Überstunden abgeleistet muß der Arbeitgeber dem geringfügig Beschäftigten die gleichen Zuschläge bezahlen, wie sie den Vollzeitbeschäftigten gezahlt werden. Allerdings ist der Arbeitgeber nur verpflichtet einen Zuschlag für Mehrarbeit zu gewähren, wenn die Wochenarbeitszeit 48 Stunden übersteigt.

*Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr übernommen.

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