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Praktikum*

Prinzipiell gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen, die den Einsatz von Praktikanten reglementieren. Ein Praktikum hat das Ziel, berufspraktische Fähigkeiten zu vermitteln, die mit dem Studium im Zusammenhang stehen.

Zu beachten hat der Praktikant jedoch, ob es sich um ein freiwilliges oder Pflichtpraktikum bzw. um ein vor- bzw. nachgelagertes Praktikum handelt.
Wird ein Praktikum laut Studienordnung der Hochschule vorgeschrieben, müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Handelt es sich um ein Praktikum, das freiwillig oder vor bzw. nach der Immatrikulation abgeleistet wird, untersteht dies vollständig der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

Nähere Informationen sind im Internet auf der Seite der Bundesknappschaft zu finden:
http://www.minijob-zentrale.de/1_Arbeitnehmer/Besonderheiten/Praktikanten.html

*Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr übernommen.

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