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Praktikum* Prinzipiell
gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen, die den Einsatz von
Praktikanten reglementieren. Ein Praktikum hat das Ziel, berufspraktische
Fähigkeiten zu vermitteln, die mit dem Studium im Zusammenhang
stehen.
Zu beachten hat der Praktikant jedoch, ob
es sich um ein freiwilliges oder Pflichtpraktikum bzw. um
ein vor- bzw. nachgelagertes Praktikum handelt.
Wird ein Praktikum laut Studienordnung der Hochschule vorgeschrieben,
müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt
werden. Handelt es sich um ein Praktikum, das freiwillig oder
vor bzw. nach der Immatrikulation abgeleistet wird, untersteht
dies vollständig der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.
Nähere Informationen sind im Internet auf der Seite der
Bundesknappschaft zu finden:
*Für die inhaltliche Richtigkeit
und Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr
übernommen.
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