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Niedriglohn-Jobs*
Befindet sich ein Arbeitnehmer mit seinem
Verdienst zwischen 400,01 € und 800 €, erhöht
sich der Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung schrittweise
nach Verdiensthöhe von etwa 4 % auf 21 %. Der Arbeitgeberanteil
bleibt konstant bei 21 %. Da die Sozialversicherungsbeiträge
gestaffelt ermittelt werden, lohnt es sich, auch Jobs in dieser
Gleitzone anzunehmen.
Die Abwicklung des Melde- und Beitragswesen
erfolgt durch die Krankenkasse des Arbeitnehmers.
*Für die inhaltliche Richtigkeit
und Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr
übernommen.
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Kurzfristige Beschäftigung
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