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Niedriglohn-Jobs*

Befindet sich ein Arbeitnehmer mit seinem Verdienst zwischen 400,01 € und 800 €, erhöht sich der Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung schrittweise nach Verdiensthöhe von etwa 4 % auf 21 %. Der Arbeitgeberanteil bleibt konstant bei 21 %. Da die Sozialversicherungsbeiträge gestaffelt ermittelt werden, lohnt es sich, auch Jobs in dieser Gleitzone anzunehmen.

Die Abwicklung des Melde- und Beitragswesen erfolgt durch die Krankenkasse des Arbeitnehmers.

*Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr übernommen.

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