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Was tun, wenn der Auftraggeber oder Arbeitgeber mich nicht bezahlt*

Immer wieder kommt es vor, das Rechnungen trotz mehrfacher Aufforderungen verspätet, nur teilweise oder gar nicht bezahlt werden. Häufig hoffen diese Schuldner, dass die Gläubiger ihr Geld nicht hartnäckig genug einfordern und sich somit um die Bezahlung herumdrücken können.

Wenn ein Auftrag erteilt wird, ist besonders darauf zu achten, das der Auftrag detailliert beschrieben und schriftlich fixiert wird. Hierbei sollte der Auftrag folgendes enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Beschreibung des Auftrags
- Höhe des Entgelts
- Zahlungsfristen
- Unterschrift des Auftraggebers

Bei Provisionsaufträgen sollte man sich die erbrachten Leitungen bestätigen lassen, um bei späteren Streitigkeiten einen schriftlichen Nachweis zu haben.

Die vollständig erbrachte Leistung wird dann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Auf der Rechnung sollte ein konkretes Datum stehen, bis zum dem der Auftraggeber die Rechnung beglichen haben muß.

Der Auftraggeber kommt dann in Verzug, wenn er die Rechnung bis zum angegebenen Datum nicht bezahlt. Von diesem Zeitpunkt an hat er zusätzlich Verzugszinsen zu zahlen. Ist also das Zahlungsziel ohne Zahlungseingang verstrichen, sollte dem Schuldner ein Mahnschreiben zugesandt werden. Ist der Schuldner auch danach nicht bereit oder nicht in der Lage seine Schulden zu bezahlen, bleibt also als letzter Schritt der Gang zum Gericht, um einen Mahnbescheid zu beantragen oder Klage zu erheben.

*Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr übernommen.


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