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Was tun, wenn der Auftraggeber oder
Arbeitgeber mich nicht bezahlt*
Immer wieder kommt es vor, das Rechnungen
trotz mehrfacher Aufforderungen verspätet, nur teilweise
oder gar nicht bezahlt werden. Häufig hoffen diese Schuldner,
dass die Gläubiger ihr Geld nicht hartnäckig genug
einfordern und sich somit um die Bezahlung herumdrücken
können.
Wenn ein Auftrag erteilt wird, ist besonders
darauf zu achten, das der Auftrag detailliert beschrieben
und schriftlich fixiert wird. Hierbei sollte der Auftrag folgendes
enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Beschreibung des Auftrags
- Höhe des Entgelts
- Zahlungsfristen
- Unterschrift des Auftraggebers
Bei Provisionsaufträgen sollte man sich
die erbrachten Leitungen bestätigen lassen, um bei späteren
Streitigkeiten einen schriftlichen Nachweis zu haben.
Die vollständig erbrachte Leistung wird
dann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Auf der Rechnung
sollte ein konkretes Datum stehen, bis zum dem der Auftraggeber
die Rechnung beglichen haben muß.
Der Auftraggeber kommt dann in Verzug, wenn er die Rechnung
bis zum angegebenen Datum nicht bezahlt. Von diesem Zeitpunkt
an hat er zusätzlich Verzugszinsen zu zahlen. Ist also
das Zahlungsziel ohne Zahlungseingang verstrichen, sollte
dem Schuldner ein Mahnschreiben zugesandt werden. Ist der
Schuldner auch danach nicht bereit oder nicht in der Lage
seine Schulden zu bezahlen, bleibt also als letzter Schritt
der Gang zum Gericht, um einen Mahnbescheid zu beantragen
oder Klage zu erheben.
*Für die inhaltliche Richtigkeit
und Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr
übernommen.
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