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Lohnsteuer*
Die
Lohnsteuerkarte wird automatisch von der Gemeinde an den Arbeitnehmer
gesandt. Alle Eintragungen müssen richtig vorgenommen
worden sein, da sich danach die Steuerklasse richtet.
Beschäftigte, die zur gleichen Zeit bei
mehreren Arbeitgebern lohnsteuerpflichtig arbeiten, brauchen
eine weitere Lohnsteuerkarte.
Nach Beendigung einer Tätigkeit bekommt
der Arbeitnehmer seine Lohnsteuerkarte zurück, um sie
beim nächsten Arbeitgeber bei der Arbeitsaufnahme wieder
abgeben zu können.
Für die Festlegung der Steuern legt das
Finanzamt die Annahme zugrunde, dass der Arbeitnehmer über
das ganze Jahr ein gleichmäßig hohes Einkommen
erzielt.
Wenn das Jahreseinkommen verringert um die Werbungskosten
unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt, hat man Anspruch,
durch Abgabe der Einkommenssteuererklärung, die zuviel
bezahlte Lohnsteuer zurückerstattet zu bekommen.
Oftmals wird der steuerfreie Grundfreibetrag bei Studenten
nicht durch den Verdienst überschritten. Daher ist es
günstiger auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten.
Nach dem Ende des Kalenderjahres wird die
Steuererklärung zusammen mit der Lohnsteuerkarte und
den Belegen beim Finanzamt abgegeben. Lohnsteuervereine, Steuerberater
und Steuerprogramme können beim Ausfüllen der Formulare
helfen.
Nach einigen Wochen oder Monaten bekommt man den Steuerbescheid
zugeschickt. Ist man mit der Erstattung oder Nachzahlung nicht
einverstanden, kann gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt
werden.
*Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität
dieser Informationen wird keine Gewähr übernommen.
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