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Krankenkasse*
Ein Krankenversicherungsschutz besteht bis
zum 25. Lebensjahr automatisch über die Krankenversicherung
der Eltern. Der Schutz besteht länger, wenn Zivil- oder
Wehrdienst abgeleistet wurde. Ist die Frist abgelaufen, ist
jeder selbst für seinen Krankenversicherungsschutz verantwortlich.
Bei einem Verdienst von über 400 €
(Bafög zählt nicht mit) endet die Familienversicherung.
Für Studenten die auf Lohnsteuerkarte
arbeiten, ist ein Einkommen von 5.844 € unschädlich
für die Krankenversicherung. Dieser Betrag ergibt sich
daraus, dass man im Jahr zwölfmal 400 € verdienen
darf (= 4.800 €). Dazu kommt noch der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag
von 1.044 €.
Bei einer Pauschalversteuerung des Arbeitslohnes ist es nicht
möglich, die Werbungskostenpauschale zu berücksichtigen.
Da viele Krankenkassen günstige Tarifangebote
für Studenten bis zur Vollendung ihres 30. Lebensjahres
bzw. bis zum 14. Semester anbieten, lohnt es sich bei den
Krankenkassen danach zu fragen.
Zusätzlich haben Studenten die Bafög bekommen, die
Möglichkeit einen Zuschuß zur Krankenversicherung
zu bekommen.
Wer mehr als 20 Stunden in der Woche während
der Vorlesungszeit arbeitet, muß sich als Arbeitnehmer
versichern, da es sich nun nicht mehr um eine Nebentätigkeit
sondern um eine Haupttätigkeit handelt. In den Semesterferien
gilt diese Regelung nicht.
Für Studenten, die das 30. Lebensjahr
vollendet haben oder die bereits mehr als 14 Semester studieren,
endet der Versicherungsschutz der studentischen Pflichtversicherung.
Von diesem Zeitpunkt an gilt eine 6-monatige Übergangsfrist
für Studenten, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung
freiwillig weiterversichern möchten. Während dieser
Zeit wird nur ein ermäßigter Beitrag zur Krankenversicherung
fällig. Anschließend hat man die Möglichkeit
sich freiwillig weiterzuversichern oder in eine private Krankenversicherung
zu wechseln.
Liegen gute Gründe dafür vor das Studium mit dem
30. Lebensjahr bzw. 14 . Semester noch nicht beendet zu haben,
kann man mittels eines formlosen Antrags versuchen, den günstigen
Krankenkassentarif zu behalten. Z. B. Krankheiten oder Schwangerschaft
könnten als Gründe geltend gemacht werden.
Bei Ablehnung des Antrags durch die Krankenkasse ist es möglich
dort mindestens 12 weitere Monate versichert zu sein, wenn
während der letzten 5 Jahre mindestens 24 Monate Versicherungsschutz
bestand. Ist die Voraussetzung erfüllt, muß der
Antrag auf Weiterversicherung rechtzeitig bei der Krankenkasse
gestellt werden.
*Für die inhaltliche Richtigkeit
und Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr
übernommen.
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