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Krankenkasse*

Ein Krankenversicherungsschutz besteht bis zum 25. Lebensjahr automatisch über die Krankenversicherung der Eltern. Der Schutz besteht länger, wenn Zivil- oder Wehrdienst abgeleistet wurde. Ist die Frist abgelaufen, ist jeder selbst für seinen Krankenversicherungsschutz verantwortlich.

Bei einem Verdienst von über 400 € (Bafög zählt nicht mit) endet die Familienversicherung.

Für Studenten die auf Lohnsteuerkarte arbeiten, ist ein Einkommen von 5.844 € unschädlich für die Krankenversicherung. Dieser Betrag ergibt sich daraus, dass man im Jahr zwölfmal 400 € verdienen darf (= 4.800 €). Dazu kommt noch der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 1.044 €.
Bei einer Pauschalversteuerung des Arbeitslohnes ist es nicht möglich, die Werbungskostenpauschale zu berücksichtigen.

Da viele Krankenkassen günstige Tarifangebote für Studenten bis zur Vollendung ihres 30. Lebensjahres bzw. bis zum 14. Semester anbieten, lohnt es sich bei den Krankenkassen danach zu fragen.
Zusätzlich haben Studenten die Bafög bekommen, die Möglichkeit einen Zuschuß zur Krankenversicherung zu bekommen.

Wer mehr als 20 Stunden in der Woche während der Vorlesungszeit arbeitet, muß sich als Arbeitnehmer versichern, da es sich nun nicht mehr um eine Nebentätigkeit sondern um eine Haupttätigkeit handelt. In den Semesterferien gilt diese Regelung nicht.

Für Studenten, die das 30. Lebensjahr vollendet haben oder die bereits mehr als 14 Semester studieren, endet der Versicherungsschutz der studentischen Pflichtversicherung. Von diesem Zeitpunkt an gilt eine 6-monatige Übergangsfrist für Studenten, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig weiterversichern möchten. Während dieser Zeit wird nur ein ermäßigter Beitrag zur Krankenversicherung fällig. Anschließend hat man die Möglichkeit sich freiwillig weiterzuversichern oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Liegen gute Gründe dafür vor das Studium mit dem 30. Lebensjahr bzw. 14 . Semester noch nicht beendet zu haben, kann man mittels eines formlosen Antrags versuchen, den günstigen Krankenkassentarif zu behalten. Z. B. Krankheiten oder Schwangerschaft könnten als Gründe geltend gemacht werden.
Bei Ablehnung des Antrags durch die Krankenkasse ist es möglich dort mindestens 12 weitere Monate versichert zu sein, wenn während der letzten 5 Jahre mindestens 24 Monate Versicherungsschutz bestand. Ist die Voraussetzung erfüllt, muß der Antrag auf Weiterversicherung rechtzeitig bei der Krankenkasse gestellt werden.

*Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr übernommen.

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