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Kindergeld*
Kindergeld wird nur solange an die Eltern
gezahlt, bis der Student sein 27. Lebensjahr vollendet hat
(zuzüglich der Zeit des Grundwehr- oder Zivildienstes).
Wollen die Eltern weiterhin Kindergeld ausgezahlt bekommen,
darf der jobbende Student im Jahr nicht mehr als 7.188 €
an Einkommen erzielen. Hat für einen Monat die Voraussetzung
für das Kindergeld nicht vorgelegen, verringert sich
der Betrag von 7.188 € um den zwölften Teil. Wichtig
ist noch zu erwähnen, dass auch das an den Studenten
gezahlte Bafög zu den Einkünften hinzuzurechnen
ist. Das Bafög muß dann zu den Bezügen hinzugerechnet
werden, wenn es nach Beendigung der Ausbildung nicht zurückbezahlt
werden muß. Werden mit dem Geld allerdings Ausgaben
finanziert, die der Student oder Auszubildende besonders benötigt
(= individueller Sonderbedarf), muß dieser Betrag nicht
zu den Einkünften hinzugerechnet werden. Das Bafög-Darlehen
muß nicht bei den Einkünften berücksichtigt
werden.
*Für die inhaltliche Richtigkeit
und Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr
übernommen.
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