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Kindergeld*

Kindergeld wird nur solange an die Eltern gezahlt, bis der Student sein 27. Lebensjahr vollendet hat (zuzüglich der Zeit des Grundwehr- oder Zivildienstes). Wollen die Eltern weiterhin Kindergeld ausgezahlt bekommen, darf der jobbende Student im Jahr nicht mehr als 7.188 € an Einkommen erzielen. Hat für einen Monat die Voraussetzung für das Kindergeld nicht vorgelegen, verringert sich der Betrag von 7.188 € um den zwölften Teil. Wichtig ist noch zu erwähnen, dass auch das an den Studenten gezahlte Bafög zu den Einkünften hinzuzurechnen ist. Das Bafög muß dann zu den Bezügen hinzugerechnet werden, wenn es nach Beendigung der Ausbildung nicht zurückbezahlt werden muß. Werden mit dem Geld allerdings Ausgaben finanziert, die der Student oder Auszubildende besonders benötigt (= individueller Sonderbedarf), muß dieser Betrag nicht zu den Einkünften hinzugerechnet werden. Das Bafög-Darlehen muß nicht bei den Einkünften berücksichtigt werden.

*Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr übernommen.

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