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Auslandsjobs*
Wird ein Job im Ausland angenommen, muß
sich dort sozialversichert werden, sofern man nicht vom deutschen
Arbeitgeber ins Ausland geschickt wurde.
Das Einkommen, das im Ausland erzielt wird,
muß bei der Steuererklärung angegeben werden und
wird zusammen mit den anderen Einkünften versteuert.
*Für die inhaltliche Richtigkeit
und Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr
übernommen.
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Studentisches Arbeiten
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