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Selbständigkeit*

Trägt man sich mit dem Gedanken neben dem Studium noch ein paar Euro hinzuzuverdienen, bietet sich unter bestimmten Umständen die Selbständigkeit an. Zunächst muß darüber nachgedacht werden, was den Kunden angeboten werden soll und ob es potentielle Interessenten für diese Leistungen gibt.

Der selbständige Student hat vor allem den Vorteil, seine Leistungen flexibel und mit relativ geringem bürokratischen Aufwand anzubieten. Der Student kann zu den Zeitpunkten seine Leistung anbieten, zu denen es ihm am besten paßt. Nach erbrachter Leistung stellt der Student dann die Rechnung an den Auftraggeber.

Auch wenn, der bürokratische Aufwand vergleichbar gering ist, sind auch einige Regeln bei Selbständigkeit zu beachten. Besonders zu nennen ist hier das Gesetz zur Scheinselbständigkeit. Werden drei von fünf Kriterien erfüllt gilt man als scheinselbständig:
Kriterien:
- kein unternehmerisches Auftreten am Markt
- Tätigkeit beim Auftraggeber wird normalerweise von Arbeitnehmern verrichtet
- keine Beschäftigung sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer
- überwiegendes Arbeiten für einen Arbeitnehmer
- bei dem Auftraggeber wurde schon einmal als Arbeitnehmer in der gleichen Tätigkeit gearbeitet
Wird Scheinselbständigkeit festgestellt, kann der Auftraggeber für maximal drei Monate Sozialbeiträge zurückfordern.

Weitere wichtige Regeln, die sie unbedingt beachten müssen:
- Selbständige brauchen einen Gewerbeschein (Antrag beim Gewerbeamt)
- Selbständige müssen sich selber renten- und krankenversichern.
- Selbständige müssen ihr Einkommen versteuern - ab 7.235 € fällt Lohnsteuer an
- Selbständige müssen Umsatzsteuer zahlen - ab 16.620 € Umsatz im laufenden Jahr, bei 50.000 € Umsatz im Folgejahr
- Selbständige müssen Gewerbesteuer zahlen - ab 24.500 €
- Selbständige müssen sich selber unfallversichern
- Selbständige müssen ab einem Gewinn von 5.150 € einen Mitgliedsbeitrag an die Handelskammer zahlen
- Selbständige verlieren ab 3.900 € den Schutz der Familienkrankenversicherung
- Selbständige verlieren den Anspruch auf Bafög: 4.227,36 €
- Selbständige verlieren Anspruch auf Kindergeld: 7.188 € (Bafög-Anteil wird mitgerechnet!)

Diese Grenzwerte müssen also in die Betrachtung miteinbezogen werden, ob es sich letztendlich lohnt sich selbständig zu machen, oder nicht. Die zusätzlichen Einnahmen durch die Selbständigkeit sind den zusätzlichen Kosten (Versicherungsbeiträge, Wegfall von Kindergeld, Bafög,...) gegenüberzustellen.

Dies soll nur ein erster Überblick sein, falls ein Interesse besteht sich neben dem Studium selbständig zu machen. Für detailliertere Fragen stehen Ihnen das zuständige Arbeitsamt und Finanzamt zur Verfügung, die Ihnen weitere Hilfe anbieten.

Hat man sich für eine Selbständigkeit entschieden, sollte darauf geachtet werden, mit dem Kunden ein detailliertes Angebot zu vereinbaren. So können spätere Streitigkeiten vermieden werden, da man sich auf das Angebot berufen kann. Will der Kunde nachträgliche Änderungen, so können diese ihm in Rechnung gestellt werden.

*Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr übernommen.

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