|
Selbständigkeit*
Trägt man sich mit dem Gedanken neben
dem Studium noch ein paar Euro hinzuzuverdienen, bietet sich
unter bestimmten Umständen die Selbständigkeit an.
Zunächst muß darüber nachgedacht werden, was
den Kunden angeboten werden soll und ob es potentielle Interessenten
für diese Leistungen gibt.
Der selbständige Student hat vor allem
den Vorteil, seine Leistungen flexibel und mit relativ geringem
bürokratischen Aufwand anzubieten. Der Student kann zu
den Zeitpunkten seine Leistung anbieten, zu denen es ihm am
besten paßt. Nach erbrachter Leistung stellt der Student
dann die Rechnung an den Auftraggeber.
Auch wenn, der bürokratische Aufwand
vergleichbar gering ist, sind auch einige Regeln bei Selbständigkeit
zu beachten. Besonders zu nennen ist hier das Gesetz zur Scheinselbständigkeit.
Werden drei von fünf Kriterien erfüllt gilt man
als scheinselbständig:
Kriterien:
- kein unternehmerisches Auftreten am Markt
- Tätigkeit beim Auftraggeber wird normalerweise von
Arbeitnehmern verrichtet
- keine Beschäftigung sozialversicherungspflichtiger
Arbeitnehmer
- überwiegendes Arbeiten für einen Arbeitnehmer
- bei dem Auftraggeber wurde schon einmal als Arbeitnehmer
in der gleichen Tätigkeit gearbeitet
Wird Scheinselbständigkeit festgestellt, kann der Auftraggeber
für maximal drei Monate Sozialbeiträge zurückfordern.
Weitere wichtige Regeln, die sie unbedingt
beachten müssen:
- Selbständige brauchen einen Gewerbeschein (Antrag beim
Gewerbeamt)
- Selbständige müssen sich selber renten- und krankenversichern.
- Selbständige müssen ihr Einkommen versteuern -
ab 7.235 € fällt Lohnsteuer an
- Selbständige müssen Umsatzsteuer zahlen - ab 16.620
€ Umsatz im laufenden Jahr, bei 50.000 € Umsatz
im Folgejahr
- Selbständige müssen Gewerbesteuer zahlen - ab
24.500 €
- Selbständige müssen sich selber unfallversichern
- Selbständige müssen ab einem Gewinn von 5.150
€ einen Mitgliedsbeitrag an die Handelskammer zahlen
- Selbständige verlieren ab 3.900 € den Schutz der
Familienkrankenversicherung
- Selbständige verlieren den Anspruch auf Bafög:
4.227,36 €
- Selbständige verlieren Anspruch auf Kindergeld: 7.188
€ (Bafög-Anteil wird mitgerechnet!)
Diese Grenzwerte müssen also in die Betrachtung
miteinbezogen werden, ob es sich letztendlich lohnt sich selbständig
zu machen, oder nicht. Die zusätzlichen Einnahmen durch
die Selbständigkeit sind den zusätzlichen Kosten
(Versicherungsbeiträge, Wegfall von Kindergeld, Bafög,...)
gegenüberzustellen.
Dies soll nur ein erster Überblick sein, falls ein Interesse
besteht sich neben dem Studium selbständig zu machen.
Für detailliertere Fragen stehen Ihnen das zuständige
Arbeitsamt und Finanzamt zur Verfügung, die Ihnen weitere
Hilfe anbieten.
Hat man sich für eine Selbständigkeit
entschieden, sollte darauf geachtet werden, mit dem Kunden
ein detailliertes Angebot zu vereinbaren. So können spätere
Streitigkeiten vermieden werden, da man sich auf das Angebot
berufen kann. Will der Kunde nachträgliche Änderungen,
so können diese ihm in Rechnung gestellt werden.
*Für die inhaltliche Richtigkeit
und Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr
übernommen.
Zum nächsten Artikel >>
Baföganspruch
|