Nachilfe
HomeKontaktAGBSitemapImpressumWeiterempfehlenNewsletter
STUDENTENINFOS - NEWS
Studenten-Vermittlung.com vermittelt nicht nur Jobs, sondern
versucht auch nützliche Informationen für Studenten zusammenzustellen.
>> FÜR ARBEITGEBER
>> STUDENTENINFOS
 
 
>> FÜR STUDENTEN
Allgemeine Informationen
Unseriöse Jobangebote
Richtig Bewerben
Der Auftraggeber zahlt nicht!
Was tun?


Selbständigkeit
Jobben auf Rechnung

Rechtliche Regelungen
Baföganspruch
Kindergeldanspruch
Aupair
Praktikum
Jobs im Ausland
Studentisches Arbeiten
Arbeitende Schüler
400-Euro-Jobs/Minijobs
Niedriglohnjobs
Kurzfristige Beschäftigung
Arbeitspapiere
Entlohnung
Urlaub
Überstunden
Kündigung
Regelungen bei Krankheit >>
Krankenkasse
Werbungskosten
Lohnsteuer

Regelungen bei Krankheit*

Alle Arbeitnehmer - also auch geringfügig Beschäftigte - haben bis zu 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Grundlage für die Berechnung ist das vollständige regelmäßige Arbeitsentgelt.

Um die Ansprüche auf Lohnfortzahlung geltend zu machen, hat der Arbeitnehmer die Pflicht:
- den Arbeitgeber unverzüglich über die Krankheit zu informieren, wegen der er nicht arbeiten kann und
- dem Arbeitgeber innerhalb von 3 Tagen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen zu lassen.

Anspruch auf Krankengeld (richtet sich nach dem Nettogehalt) hat man ab der 7. Krankheitswoche und wird maximal 78 Wochen bezahlt. Diesen Anspruch haben allerdings nur gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer. Studenten, die familienversichert oder als Studenten versichert sind und eine Tätigkeit neben dem Studium ausüben, haben keinen Anspruch auf Krankengeld.

*Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr übernommen.

Zum nächsten Artikel >> Krankenkasse