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Lohnsteuer*

Die Lohnsteuerkarte wird automatisch von der Gemeinde an den Arbeitnehmer gesandt. Alle Eintragungen müssen richtig vorgenommen worden sein, da sich danach die Steuerklasse richtet.

Beschäftigte, die zur gleichen Zeit bei mehreren Arbeitgebern lohnsteuerpflichtig arbeiten, brauchen eine weitere Lohnsteuerkarte.

Nach Beendigung einer Tätigkeit bekommt der Arbeitnehmer seine Lohnsteuerkarte zurück, um sie beim nächsten Arbeitgeber bei der Arbeitsaufnahme wieder abgeben zu können.

Für die Festlegung der Steuern legt das Finanzamt die Annahme zugrunde, dass der Arbeitnehmer über das ganze Jahr ein gleichmäßig hohes Einkommen erzielt.
Wenn das Jahreseinkommen verringert um die Werbungskosten unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt, hat man Anspruch, durch Abgabe der Einkommenssteuererklärung, die zuviel bezahlte Lohnsteuer zurückerstattet zu bekommen.
Oftmals wird der steuerfreie Grundfreibetrag bei Studenten nicht durch den Verdienst überschritten. Daher ist es günstiger auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten.

Abgabe der Steuererklärung

Nach dem Ende des Kalenderjahres wird die Steuererklärung zusammen mit der Lohnsteuerkarte und den Belegen beim Finanzamt abgegeben. Lohnsteuervereine, Steuerberater und Steuerprogramme können beim Ausfüllen der Formulare helfen.
Nach einigen Wochen oder Monaten bekommt man den Steuerbescheid zugeschickt. Ist man mit der Erstattung oder Nachzahlung nicht einverstanden, kann gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden.


*Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr übernommen.

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