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Bafög*
Bafög soll allen jungen Leuten ermöglichen,
die gewünschte Ausbildung zu absolvieren - unabhängig
von der wirtschaftlichen Situation.
Anspruch auf Bafög hat man, wenn folgende
Kriterien erfüllt sind:
- förderungsfähige Ausbildung
- Ausbildung kann nicht durch Einkommen und Vermögen
des Studenten, des Ehepartners oder seiner Eltern finanziert
werden
Der Antrag auf Bafög wird schriftlich
mit speziellen Antragsblättern beantragt. Für Studenten
ist in der Regel das Studentenwerk der Hochschule zuständig.
Der Förderungssatz wird in der Regel für ein Jahr
bewilligt und das Bafög muß dann wieder neu beantragt
werden.
Der maximale Förderungsbetrag beträgt
zur Zeit 582,88 €
Ausführlichere Informationen sind beim
jeweiligen Studentenwerk der Hochschule bzw. beim Bundesministerium
für Bildung und Forschung zu erfahren.
*Für die inhaltliche Richtigkeit und
Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr
übernommen.
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