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Bafög*

Bafög soll allen jungen Leuten ermöglichen, die gewünschte Ausbildung zu absolvieren - unabhängig von der wirtschaftlichen Situation.

Anspruch auf Bafög hat man, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- förderungsfähige Ausbildung
- Ausbildung kann nicht durch Einkommen und Vermögen des Studenten, des Ehepartners oder seiner Eltern finanziert werden

Der Antrag auf Bafög wird schriftlich mit speziellen Antragsblättern beantragt. Für Studenten ist in der Regel das Studentenwerk der Hochschule zuständig. Der Förderungssatz wird in der Regel für ein Jahr bewilligt und das Bafög muß dann wieder neu beantragt werden.

Der maximale Förderungsbetrag beträgt zur Zeit 582,88 €

Ausführlichere Informationen sind beim jeweiligen Studentenwerk der Hochschule bzw. beim Bundesministerium für Bildung und Forschung zu erfahren.

*Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr übernommen.

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