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Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Lohnsteuerkarte,
Sozialversicherungsausweis* Wenn man
sich entscheidet ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen,
ist es besonders wichtig einen schriftlichen Arbeitsvertrag
abzuschließen. Dieser Arbeitsvertrag muß die Vertragspartner,
die zu leistende Tätigkeit, die Arbeitszeit, die Dauer
des jährlichen Urlaubs, die Kündigungsfristen und
das Arbeitsentgelt enthalten. Handelt es sich um eine geringfügige
Beschäftigung ist im Arbeitsvertrag darauf hinzuweisen,
daß die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers
in der gesetztlichen Rentenversicherung erworben werden kann,
wenn der Arbeitnehmer freiwillig seinen Verzicht auf die Versicherungsfreiheit
erklärt.
Von großer Bedeutung ist es, ob es sich
um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis
handelt. Handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis
kann es sich unter Umständen automatisch in ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis umwandeln.
Am ersten Arbeitstag müssen folgende
Unterlagen zum Arbeitgeber mitgebracht werden:
- Personalausweis
- Lohnsteuerkarte:
- Zustellung von Gemeinde des Hauptwohnsitzes
- Arbeitgeber füllt Lohnsteuerkarte aus
- wird am Jahresende beim Finanzamt eingereicht oder dem
Arbeitnehmer übergeben
- bei kurzfristiger Beschäftigung, die pauschal versteuert
wird, muß dem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte übergeben
werden
- Sozialversicherungsausweis (ausgestellt von Krankenkasse
oder gesetzlicher Rentenversicherung)
- Immatrikulationsbescheinigung/Semesterbescheinigung
Im Verlauf der Beschäftigung ist es sinnvoll,
den Überblick über die geleisteten Arbeitsstunden
zu behalten. Durch abgezeichnete oder aus der Personalzeiterfassung
ausgedruckte Stundenzettel kann man seine gearbeiteten Stunden
nachweisen.
Für den weiteren beruflichen Werdegang
ist es sehr vorteilhaft, Bescheinigungen über frühere
Tätigkeiten vorweisen zu können. Daher sollte man
sich bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein
Arbeitszeugnis ausstellen lassen. Darauf hat jeder Arbeitnehmer
ein Recht. Das Zeugnis muß positiv formuliert werden,
um dem Arbeitnehmer die berufliche Zukunft nicht zu verbauen.
Es gibt zwei Möglichkeiten sich ein Zeugnis ausstellen
zu lassen. Beim einfachen Zeugnis werden nur die Personaldaten
und die Art und Dauer festgehalten. Dagegen werden beim qualifizierten
Zeugnis auch Führung und Leistung dargestellt.
*Für die inhaltliche Richtigkeit und
Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr
übernommen.
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