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Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsausweis*

Wenn man sich entscheidet ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen, ist es besonders wichtig einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Dieser Arbeitsvertrag muß die Vertragspartner, die zu leistende Tätigkeit, die Arbeitszeit, die Dauer des jährlichen Urlaubs, die Kündigungsfristen und das Arbeitsentgelt enthalten. Handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung ist im Arbeitsvertrag darauf hinzuweisen, daß die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers in der gesetztlichen Rentenversicherung erworben werden kann, wenn der Arbeitnehmer freiwillig seinen Verzicht auf die Versicherungsfreiheit erklärt.

Von großer Bedeutung ist es, ob es sich um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt. Handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis kann es sich unter Umständen automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umwandeln.

Am ersten Arbeitstag müssen folgende Unterlagen zum Arbeitgeber mitgebracht werden:
- Personalausweis
- Lohnsteuerkarte:

- Zustellung von Gemeinde des Hauptwohnsitzes
- Arbeitgeber füllt Lohnsteuerkarte aus
- wird am Jahresende beim Finanzamt eingereicht oder dem Arbeitnehmer übergeben
- bei kurzfristiger Beschäftigung, die pauschal versteuert wird, muß dem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte übergeben werden
- Sozialversicherungsausweis (ausgestellt von Krankenkasse oder gesetzlicher Rentenversicherung)
- Immatrikulationsbescheinigung/Semesterbescheinigung

Im Verlauf der Beschäftigung ist es sinnvoll, den Überblick über die geleisteten Arbeitsstunden zu behalten. Durch abgezeichnete oder aus der Personalzeiterfassung ausgedruckte Stundenzettel kann man seine gearbeiteten Stunden nachweisen.

Für den weiteren beruflichen Werdegang ist es sehr vorteilhaft, Bescheinigungen über frühere Tätigkeiten vorweisen zu können. Daher sollte man sich bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen. Darauf hat jeder Arbeitnehmer ein Recht. Das Zeugnis muß positiv formuliert werden, um dem Arbeitnehmer die berufliche Zukunft nicht zu verbauen. Es gibt zwei Möglichkeiten sich ein Zeugnis ausstellen zu lassen. Beim einfachen Zeugnis werden nur die Personaldaten und die Art und Dauer festgehalten. Dagegen werden beim qualifizierten Zeugnis auch Führung und Leistung dargestellt.

*Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen wird keine Gewähr übernommen.

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